360° Datenschutz – Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufstellen
Datenschutz sicher und einfach!
Nachdem das Datenschutzrecht in Unternehmen über Jahrzehnte eine untergeordnete Rolle spielte, hat sich dieses am 25.05.2018 mit dem Inkrafttreten der DSGVO gravierend geändert. Durch die neue Rechtslage hat der Datenschutz eine erhebliche betriebliche Relevanz erlangt.
Unser Ziel ist es, Ihre Unternehmen datenschutzkonform aufzustellen, um Sie nachhaltig unangreifbar zu machen.

Als Unternehmer müssen Sie eine Vielzahl von datenschutzrechtlichen Hürden meistern!
Unsere Leistungen:
Konzeptionelle Beratung, Durchführung von Audits - verbunden mit Hilfestellungen bei der Erstellung der notwendigen Verarbeitungsverzeichnisse - bis hin zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Unsere Leistungen erfolgen überwiegend digital und mit sofort umsetzbaren Hilfestellungen. Soweit notwendig sind wir auch persönlich für Sie da!
Nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf und verlieren Sie keine Zeit, um Ihr Unternehmen nachhaltig datenschutzkonform aufzustellen.

Ein externer Datenschutzbeauftragte steht außerhalb Ihres Unternehmens. Im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten genießt er keinen Sonderkündigungsschutz und ist nicht durch Sie zu qualifizieren. Es reicht mithin nicht aus, einfach einen Mitarbeiter zu bestimmen, dieser muss vielmehr auch fachlichen in der Lage sein, als Datenschutzbeauftragter fungieren zu können. Diese Fortbildungsmaßnahmen sind vergleichsweise teuer. Zudem fehlt es in der Regel bei einem internen Mitarbeitern auch an Erfahrungen.
Sind in einem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) beschäftigt, muss das Unternehmen laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benennen. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt diese Pflicht auch dann, wenn besondere Arten von personenbezogenen Daten (z. B. über politische/religiöse Überzeugungen, Ethnie/Rasse, Gesundheit und Sexualleben) verarbeitet werden oder wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten liegt.
In diesen werden die Datenverarbeitungsprozesse eines Unternehmens kategorisiert und im Hinblick auf deren datenschutzrechtliche Bearbeitungsgrundsätze dokumentiert. Die Verarbeitungsverzeichnisse sollen es der Aufsichtsbehörde erleichtern, die grundsätzliche Datenschutzkonformität von Unternehmen bewerten zu können. Inhaltlich werden z.B. die jeweiligen Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ebenso dokumentiert, wie Löschungsroutinen.
Es reicht nicht aus, einfach einen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten zu bestimmen. Dieser muss vielmehr fachlich in der Lage sein, als Datenschutzbeauftragter fungieren zu können. Die Fortbildungsmaßnahmen sind vergleichsweise teuer. Um auf die stetigen Änderungen im Datenschutzrecht reagieren zu können, muss sich der Datenschutzbeauftragte für ein sicheres Auftreten in regelmäßigen zeitlichen Abständen fortbilden.

299,00 €*
netto monatlich pro Unternehmen
Leistungsumfang:
3.499,00 €*
netto in Präsenz
1.499,00 €*
netto online
Leistungsumfang:
*Hinweis: Für Beratervertragskunden der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Geisler, Dr. Franke Part. mbB sowie für Nutzer der SoundGuard oder StarProtection gibt es individuelle Vergünstigungen. Nehmen Sie dafür Kontakt mit uns auf.
Wählen Sie einen freien Termin und lassen sich von einem Experten informieren, wie Sie langfristig Ihr Unternehmen datenschutzkonform aufstellen: