WhistleProtection - Ihre interne Meldestelle
Mit dem ab dem 02.07.2023 geltenden Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der Gesetzgeber die sogenannte EU Whistleblower Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern zur Einrichtung einer Meldestelle, über welche Mitarbeiter, aber auch Bewerber, bestimmte Gesetzesverstöße, z.B. solche gegen die DSGVO, melden können. Die Meldung löst eine Bearbeitungspflicht aus.
Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen bis 249 Mitarbeiter ab dem 17.12.2023, für alle größeren Unternehmen ab dem 02.07.2023.
Unser All-In-One Versprechen an Sie ist, dass wir Ihr Unternehmen sicher aufstellen, um Sie nachhaltig unangreifbar zu machen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz beschreibt die notwendigen Anforderungen an die Meldestelle, sowie einzuhaltende Bearbeitungsroutinen einschließlich relevanter Fristen. Insbesondere wird auch eine Bewertung der mitgeteilten Information gefordert.
Dies ist durch eine interne Meldestelle, mit eigenen Mitarbeitern, nur schwer zu realisieren. Eine kostenintensive Grundausbildung, stetige Fortbildungen und ein nicht kalkulierbarer Personal- und Arbeitsaufwand machen eine Auslagerung der Meldestelle rentabel
WhistleProtection fungiert für Sie als interne Meldestelle und ist damit Ansprechpartner für Whistleblower. Als solche übernehmen wir jeweils die Sachbearbeitung der mitgeteilten Informationen über Verstöße und bearbeiten diese. Soweit erforderlich ziehen wir spezialisierte Kooperationsanwälte hinzu. Darüber hinaus werden wir gegenüber dem Whistleblower die geforderten Informationen erteilt, sodass Ihr Unternehmen auch mit dieser neuen Herausforderung sicher aufgestellt ist.
Die All-In-One Lösung spart sowohl Personal- als auch notwendige Schulungskosten.
Kostenrisiko
Ansehensverlust
Innerbetriebliche Störungen
Komplexität
Kompetenz
Entlastung
Zuverlässigkeit
Nein, nur für solche, die regelmäßig 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen.
§ 14 Abs. 1 erlaubt ausdrücklich die Einrichtung der internen Meldestelle auch durch Dritte. Deswegen können wir Ihnen gesetzeskonform anbieten, für Sie die interne Meldestelle zu sein.
Nein, nicht jeder gemeldete Verstoß hat eine gesetzliche Relevanz. Insoweit wir in § 2 HinSchG der sachliche Anwendungsbereich definiert, wobei dieser z.B. bei möglichen Verstößen gegen die DSGVO eröffnet ist.
Soweit das Gesetz Anwendung findet, mithin der Beschäftigungsgeber, also das Unternehmen, 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, können bei bestimmten Verstößen Bußgelder sowohl gegenüber der handelnden, natürlichen Person, als aber auch gegenüber dem Unternehmen verhängt werden. Der Bußgeldrahmen geht dabei von bis zu 50.000,00 € gegenüber natürlichen Personen, bis zu 500.000,00 € gegenüber dem Unternehmen selbst.
Ein weiteres Risiko sehen wir aber vor allem auch in einer möglichen rechtsmissbräuchlichen Verwendung des Gesetzes, sei dies durch Bewerber oder aber auch Mitarbeiter selbst.
Kick-Off Gespräch: Ermittlung des Ist-Zustandes des Unternehmens
Einrichtung eines individuellen digitalen Hinweisgebersystems per Landingpage- Integration in Ihrem Unternehmen
Missstände im Unternehmen werden vom Hinweisgeber erkannt
Übermittlung mittels Hinweisgebersystems über Landingpage
Prüfung der Meldung durch einen Anwalt
Austausch mit Hinweisgeber
Abschluss mittels Entscheidungsvorlage
ALL-IN-ONE Versprechen:
KEIN AUFWAND. KEINE SORGEN. Mit uns rechtssichere Lösungen.
79,00 €
99,00 €
netto mtl.
Leistungsumfang:
149,00 €
199,00 €
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Leistungsumfang:
249,00 €
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Leistungsumfang:
349,00 €
449,00 €
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Leistungsumfang:
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