WhistleProtection - Ihre interne Meldestelle
Mit dem ab dem 02.07.2023 geltenden Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der Gesetzgeber die sogenannte EU Whistleblower Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern zur Einrichtung einer Meldestelle, über welche Mitarbeiter, aber auch Bewerber, bestimmte Gesetzesverstöße, z.B. solche gegen die DSGVO, melden können. Die Meldung löst eine Bearbeitungspflicht aus.
Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen bis 249 Mitarbeiter ab dem 17.12.2023, für alle größeren Unternehmen ab dem 02.07.2023.
Unser All-In-One Versprechen an Sie ist, dass wir Ihr Unternehmen sicher aufstellen, um Sie nachhaltig unangreifbar zu machen.