WhistleProtection - Ihre interne Meldestelle

Mit dem ab dem 02.07.2023 geltenden Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat der Gesetzgeber die sogenannte EU Whistleblower Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 49 Mitarbeitern zur Einrichtung einer Meldestelle, über welche Mitarbeiter, aber auch Bewerber, bestimmte Gesetzesverstöße, z.B. solche gegen die DSGVO, melden können. Die Meldung löst eine Bearbeitungspflicht aus.

Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen bis 249 Mitarbeiter ab dem 17.12.2023, für alle größeren Unternehmen ab dem 02.07.2023.

Unser All-In-One Versprechen an Sie ist, dass wir Ihr Unternehmen sicher aufstellen, um Sie nachhaltig unangreifbar zu machen.

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Hinweisgeberschutz mit WhistleProtection rechtssicher umsetzen

Das Hinweisgeberschutzgesetz beschreibt die notwendigen Anforderungen an die Meldestelle, sowie einzuhaltende Bearbeitungsroutinen einschließlich relevanter Fristen. Insbesondere wird auch eine Bewertung der mitgeteilten Information gefordert.

Dies ist durch eine interne Meldestelle, mit eigenen Mitarbeitern, nur schwer zu realisieren. Eine kostenintensive Grundausbildung, stetige Fortbildungen und ein nicht kalkulierbarer Personal- und Arbeitsaufwand machen eine Auslagerung der Meldestelle rentabel

WhistleProtection fungiert für Sie als interne Meldestelle und ist damit Ansprechpartner für Whistleblower. Als solche übernehmen wir jeweils die Sachbearbeitung der mitgeteilten Informationen über Verstöße und bearbeiten diese. Soweit erforderlich ziehen wir spezialisierte Kooperationsanwälte hinzu. Darüber hinaus werden wir gegenüber dem Whistleblower die geforderten Informationen erteilt, sodass Ihr Unternehmen auch mit dieser neuen Herausforderung sicher aufgestellt ist.

Die All-In-One Lösung spart sowohl Personal- als auch notwendige Schulungskosten.

Risiken:
1

Kostenrisiko

  • Bußgelder von bis zu 500.000,00 €
  • Beweislastumkehr bei Maßnahmen gegen den Whistleblower
  • Schadenersatzpflicht gegenüber dem Whistleblower

Ansehensverlust

2
  • Reputationsverlust im Falle der Offenlegung von Informationen

Innerbetriebliche Störungen

3
  • Rechtsmissbräuchliche Informationen, um mit Schadenersatz oder Bußgeldverfahren zu „drohen“
  • Verlust des Ansehens von Mitarbeitern in der Meldestelle

Komplexität

4
  • Fristversäumnisse führen zu Schadenersatz oder Bußgeldverfahren
  • Bearbeitung von Verstößen in rechtlicher Hinsicht
  • Schnelllebige und entwicklungsreiche Materie
Warum WhistleProtection?
1

Kompetenz

  • Rechtliche Expertise
  • Fristenkontrolle
  • Gerichtliche Vertretung in Streitfällen

Entlastung

2
  • Keine internen Interessenskollisionen
  • Kosten- und Personalzeitersparnis
  • Drohungen von Whistleblowern vermeiden

Zuverlässigkeit

3
  • Seriöser Partner
  • Spezialisierte Ansprechpartner, auch im Datenschutzrecht

Ihre Fragen & Unsere Antworten

Nein, nur für solche, die regelmäßig 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen.

§ 14 Abs. 1 erlaubt ausdrücklich die Einrichtung der internen Meldestelle auch durch Dritte. Deswegen können wir Ihnen gesetzeskonform anbieten, für Sie die interne Meldestelle zu sein.

Nein, nicht jeder gemeldete Verstoß hat eine gesetzliche Relevanz. Insoweit wir in § 2 HinSchG der sachliche Anwendungsbereich definiert, wobei dieser z.B. bei möglichen Verstößen gegen die DSGVO eröffnet ist.

Soweit das Gesetz Anwendung findet, mithin der Beschäftigungsgeber, also das Unternehmen, 50 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt, können bei bestimmten Verstößen Bußgelder sowohl gegenüber der handelnden, natürlichen Person, als aber auch gegenüber dem Unternehmen verhängt werden. Der Bußgeldrahmen geht dabei von bis zu 50.000,00 € gegenüber natürlichen Personen, bis zu 500.000,00 € gegenüber dem Unternehmen selbst.

Ein weiteres Risiko sehen wir aber vor allem auch in einer möglichen rechtsmissbräuchlichen Verwendung des Gesetzes, sei dies durch Bewerber oder aber auch Mitarbeiter selbst.

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes mit WhistleProtection?

Anfangsphase:

Kick-Off Gespräch: Ermittlung des Ist-Zustandes des Unternehmens

Einrichtung eines individuellen digitalen Hinweisgebersystems per Landingpage- Integration in Ihrem Unternehmen

Meldung von Verstößen:

Missstände im Unternehmen werden vom Hinweisgeber erkannt

Übermittlung mittels Hinweisgebersystems über Landingpage

Prüfung der Meldung durch einen Anwalt

Austausch mit Hinweisgeber

Abschluss mittels Entscheidungsvorlage

ALL-IN-ONE Versprechen:

KEIN AUFWAND. KEINE SORGEN. Mit uns rechtssichere Lösungen.

Unsere Pakete

WhistleProtection Light
bis 49 Mitarbeiter

79,00 €

99,00 €

netto mtl.

Leistungsumfang:

  • Interne Meldestelle & Ansprechpartner Ihres Unternehmens für Whistleblower
  • Bereitstellung einer digitalen oder telefonischen Übermittlungsplattform
  • Vollständige Übernahme der Sachbearbeitung
  • Bearbeitung von vermeintlichen Verstößen
  • Kommunikation mit den Whistleblowern
  • Support mit persönlicher Telefonhotline

WhistleProtection Basic
ab 50 Mitarbeiter

149,00 €

199,00 €

netto mtl.

Leistungsumfang:

  • Interne Meldestelle & Ansprechpartner Ihres Unternehmens für Whistleblower
  • Bereitstellung einer digitalen oder telefonischen Übermittlungsplattform
  • Vollständige Übernahme der Sachbearbeitung
  • Bearbeitung von vermeintlichen Verstößen
  • Kommunikation mit den Whistleblowern
  • Support mit persönlicher Telefonhotline

WhistleProtection Premium
ab 250 Mitarbeiter

249,00 €

299,00 €

netto mtl.

Leistungsumfang:

  • Interne Meldestelle & Ansprechpartner Ihres Unternehmens für Whistleblower
  • Bereitstellung einer digitalen oder telefonischen Übermittlungsplattform
  • Vollständige Übernahme der Sachbearbeitung
  • Bearbeitung von vermeintlichen Verstößen
  • Kommunikation mit den Whistleblowern
  • Support mit persönlicher Telefonhotline

Ultimate: WhistleProtection + Datenschutzbeauftragten

349,00 €

449,00 €

netto mtl.

Leistungsumfang:

  • Interne Meldestelle & Ansprechpartner Ihres Unternehmens für Whistleblower
  • Bereitstellung einer digitalen oder telefonischen Übermittlungsplattform
  • Vollständige Übernahme der Sachbearbeitung
  • Bearbeitung von vermeintlichen Verstößen
  • Kommunikation mit den Whistleblowern
  • Support mit persönlicher Telefonhotline
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen
  • Prüfung der Datenschutzkonformität Ihres Unternehmen
  • Jahresbericht/Jahresgespräch
  • Kontinuierliche datenschutzrechtliche Beratung der verantwortlichen Stelle bzw. Geschäftsleitung
  • Unterstützende Beratung bei Datenschutzverstößen
  • Datenschutzfolgeabschätzungen bei alten und vor allem neuen Verarbeitungstätigkeiten
  • Mandanten-Login-Bereich inkl. Mustertextgeneratorzugang

Sie möchten mehr erfahren? Wir beraten Sie gerne!

Langfristige Rechtssicherheit durch eine externe Meldestelle. Dann kontaktieren Sie uns.

Gerne vereinbaren wir auch mit Ihnen zur Vorstellung der All-In-One Lösung einen Online-Termin.

  • Dr. Christoph Franke (Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter)
  • Julian Schwerdfeger (Datenschutzbeauftragter)

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Anfahrt:

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Am Zwinger 2-4
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Tel. 0521 / 557519333
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