Your content here...

EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Wir stellen Ihnen zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen einen qualifizierten externen Datenschutzbeauftragten zu Verfügung. Zwar verpflichtet das Gesetz nicht dazu, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, so dass Sie einen Datenschutzbeauftragten auch aus den eigenen Reihen rekrutieren können, gleichwohl spricht aber vieles dafür, die Wahl zu Gunsten eines externen Datenschutzbeauftragten zu tätigen.

 

Unabhängig davon, dass ein interner Datenschutzbeauftragter Sonderkündigungsschutz genießt, ist dieser von Ihnen vor allem auch zu qualifizieren. Es reicht mithin nicht aus, einfach einen Mitarbeiter zu bestimmen, dieser muss vielmehr auch fachlichen in der Lage sein, als Datenschutzbeauftragter fungieren zu können. Diese Fortbildungsmaßnahmen sind vergleichsweise teuer. Zudem fehlt es in der Regel bei einem internen Mitarbeitern auch an Erfahrungen.

 

Was wir als externer Datenschutzbeauftragter bieten:

 

  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen
  • Prüfung der Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens 
  • Jahresbericht/Jahresgespräch
  • Kontinuierliche datenschutzrechtliche Beratung der verantwortlichen Stelle  bzw. Geschäftsleitung
  • Unterstützende Beratung bei Datenschutzverstößen
  • Unterstützende Beratung bei Auskunftsbegehren 
  • Datenschutzfolgeabschätzungen bei alten und vor allem neuen Verarbeitungstätigkeiten

 

Kontakt aufnehmen