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Mitwirkung und Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen

Unabhängig von der Größe des Unternehmens oder Anzahl der Mitarbeiter, welche Zugang zur personenbezogenen Datenverarbeitung haben, ist jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Verarbeitungsverzeichnisse zu erstellen. In diesen werden die Datenverarbeitungsprozesse eines Unternehmens kategorisiert und im Hinblick auf deren datenschutzrechtliche Bearbeitungsgrundsätze dokumentiert. 
Die Verarbeitungsverzeichnisse sollen es der Aufsichtsbehörde erleichtern, die grundsätzliche Datenschutzkonformität von Unternehmen bewerten zu können. Inhaltlich werden z.B. die jeweiligen Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ebenso dokumentiert, wie Löschungsroutinen. 

In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmen nachvollziehbarerweise Schwierigkeiten in der Umsetzung und der Erstellung der Verarbeitungsverzeichnisse haben. Hierbei unterstützen wir Sie mit unserem Knowhow. 
 

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